Tiroler Landesarchiv

Michael-Gaismair-Straße 1
6010 Innsbruck
Telefon: +43 512 508-3502 oder 3503
Fax: : +43 512 508-743505
E-Mail: landesarchiv@tirol.gv.at

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Reproduktionsmöglichkeiten: Reproduktionen werden gegen Kostenersatz in Auftrag genommen.

Website: www.tirol.gv.at/landesarchiv

Kontakt: Landesarchivdirektor Dr. Christoph Haidacher

Bestandsübersicht: Auf seiner Homepage listet das Tiroler Landesarchiv unter www.tirol.gv.at/kunst-kultur/landesarchiv/archivbestaende/ seine Bestände nach Provenienzgruppen auf.
Mit Wilfried Beimrohr, Das Tiroler Landesarchiv und seine Bestände (Tiroler Geschichtsquellen 47), Innsbruck 2002, liegt für das Tiroler Landesarchiv ein aktuelles und ausführliches Archivinventar vor.
In der Masse sind die Bestände des TLA behördlicher Natur, im Bereich der zentralen Verwaltung sind das: Fridericiana, Sigmundiana, Maximiliana; Akten Schatzarchiv; Lehenregistratur; oö. Regierung; oö. Kammer; oö. Hofrat; oö. Geheimer Rat; Landesfürstliche Hofkanzleien; oö. Repräsentation und Kammer, Gubernium für Tirol und Vorarlberg, Generallandeskommissariat für Tirol, Generalkommissariat des Innkreises, Generalkommissariat des Eisackkreises; Statthalterei für Tirol und Vorarlberg; Tiroler Landesausschuss; Amt der Tiroler Landesregierung (ab 1919 bis 1939 und ab 1945); Reichstatthalter in Tirol und Vorarlberg (1940–1945); Tiroler Landesregierung (Sitzungsprotokolle), Kanzlei Landeshauptmann (ab 1945) und Handakten von Mitgliedern der Tiroler Landesregierung aus der Zwischenkriegszeit und nach 1945. Im Bereich der unteren Verwaltung verwahrt das TLA die Gerichtsprotokolle (Verfachbücher) und zum Teil die Akten von 59 Gerichten, vier Burgfrieden, acht Urbarämtern und die Verfachbücher von 25 Grundherrschaften; weiters das Schriftgut von vier Kreisämtern bzw. Kreisregierungen und acht Bezirkshauptmannschaften. An älteren Sonderbehörden sind hervorzuheben das Obristjägermeisteramt und die Sammelbestände Montanistika und Finanzbehörden, an jüngeren Sonderbehörden der Landesschulrat für Tirol. Im Bereich Justiz existiert eine relativ systematische Überlieferung vom Appellationsgericht Innsbruck, Oberlandesgericht Innsbruck, Landesgericht Innsbruck, Sondergericht Innsbruck und 21 Bezirksgerichten. Die wichtigsten der sich aus behördlichem Schriftgut speisenden Mischbestände sind die Urkundensammlungen (Urkunden I/II/III, Parteibriefe, Urkunden des Kameralarchivs usw.), die Handschriften, Urbare, Kataster, Inventare, Pestarchiv-Akten, Sammelakten, Grenzakten, Pfandschaften, Adelssachen, Kunstsachen sowie Karten und Pläne. An Sammlungen sind unter anderem anzuführen die Adelswappen- und Siegelsammlung Berchtold, die Materialiensammlung Rapp, die Burgenkundliche Sammlung Trapp sowie die Sammlung Mikrofilme, wo auswärtige Archivalien und „Fremdarchive“ mit tirolischem Bezug dokumentiert sind.
Einen eigenen Archivkörper bildet das in der Tradition der Tiroler Landstände und ab 1861 in der des Tiroler Landtags stehende Landschaftliche Archiv.
Deponiert sind im Tiroler Landesarchiv die älteren Archive von über 70 Tiroler Gemeinden. Weiters verwahrt das TLA die Archive von 14 Tiroler Klöstern, von 16 Adelsfamilien, von Dutzenden von Vereinen, zwei Firmenarchive und ein Zunftarchiv und 34 Nachlässe von Personen. Zum TLA gehört das Evidenzarchiv, das Unterlagen über Tiroler Angehörige der k. u. k. Armee bzw. der k. k. Landwehr im Ersten Weltkrieg und der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg aufbewahrt.

Benützerordnung: Für wissenschaftliche, heimatkundliche, genealogische und sonstige Forschungen ist das Tiroler Landesarchiv frei und kostenlos zugänglich. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Hilfestellung der Archivarinnen und Archivare beschränkt sich auf Beratung und Anleitung bei der Suche nach Dokumenten. Die Recherchen und Auswertungen müssen von den Interessenten selbst vorgenommen werden. Im Tiroler Landesarchiv gilt für Archivalien aus der Landesverwaltung die 30-Jahre-Schutzfrist, sofern nicht die natürliche oder juristische Person, von welcher die Archivalien stammen, für diese anderes festgelegt hat oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen andere Schutzfristen gelten. Auf Antrag ist die Einsicht in Aktengut, das jünger als 30 Jahre und/oder datenschutzrechtliche Bestimmungen unterliegt, unter gewissen Voraussetzungen möglich.