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01.02.2009
Die letzte Standeserhebung der Monarchie

Die letzte Standeserhebung der österreichisch-ungarischen Monarchie

Wappenabbildung

Die letzte Standeserhebung galt einem Mitglied der letzten k.k. Regierung am letzten Tag ihrer Tätigkeit. Am 11. November 1918 wurde Ing. Emil Homan Ritter von Herimberg, Minister für öffentliche Arbeiten, aus Anlass des Rücktritts des Kabinetts durch kaiserliches Handschreiben in den Freiherrenstand erhoben.

Emil Homann wurde am 1. September 1862 in Wien geboren. Nach einer glänzenden Beamtenkarriere wurde der Jurist und Bergbauingenieur 1909 Sektionschef im Ministerium für öffentliche Arbeiten. Für seine Verdienste wurde Homann 1912 der Ritterstand verliehen. Bereits im Juni 1917 mit der Leitung des Ministeriums betraut erfolgte Ende August 1917 Homanns Bestellung zum Minister. Nach dem Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war er Leiter des liquidierenden Kriegsministeriums, 1927-1935 war er Präsident des Dorotheums, seit 1921 war er auch Präsident des Österreichischen Ingenieurs und Architektenvereins. Am 9. Februar 1945 starb er in Leoben.

Die Freiherrenstandserhebung für Emil Homann Ritter von Herimberg war die letzte Nobilitierung durch den Kaiser von Österreich vor dessen Verzicht auf seinen Anteil an den Regierungsgeschäften. Ein Konzept für ein Freiherrenstandsdiplom liegt dem Akt nicht bei. Das kaiserliche Handschreiben trägt die Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten Lammasch und nicht wie üblich jene des k.k .Ministers des Innern. Das Deutsch-Österreichische Staatsamt bestätigte am 25. Jänner 1919 lediglich durch ein „Zertifikat“, dass die Verleihung des österreichischen Freiherrenstandes erfolgt sei. Auf die bereits im Schwanken begriffene Rechtslage einzugehen, vermeidet das Staatsamt in diesem Zertifikat.

Wappenbrief

Kaiser Karl I. sprach nach seinem Verzicht weitere Adelserhebungen aus. Eine Rechtskraft im Sinne der untergegangenen konstitutionellen Monarchie konnte aus diesen nicht abgeleitet werden, da die notwendige Legitimation durch die Regierung - den Innenminister – zwangsläufig nicht mehr stattfand.
Auch Frauen wurden gelegentlich für sich und ihre Nachkommen durch Standeserhöhungen ausgezeichnet. Den letzten derartigen Fall stellt die am 9.November 1918 erfolgte Nobilitierung der Majorswitwe Olga Kuzma, geborene Schiffrer, als “Edle von Werchobug“ dar.

Am 3. April 1919 wurde von der Nationalversammlung die Aufhebung des Adels per Gesetz beschlossen. Durch dieses Gesetz wurden der Adel, die weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisse Titel und Würden sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhang stehende Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger mit Wirkung von 10. April 1919 aufgehoben.

Literatur: Peter Wiesflecker, Nobilitierungen Kaiser Karls I. von Österreich. Studien zum österreichischen Adel am Ende der Donaumonarchie, phil. Diss, Wien 1992, 229, Österreichisches Biographisches Lexikon, 1815-1950, II. Band (Glae-Hüb), 1959, 411ff. Reinhard Binder-Krieglstein, Österreichisches Adelsrecht 1868-1918/19. Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshälfte bis zum Adelsaufhebungsgesetz der Republik, Wien, 1997, bes. 118ff., Berthold Waldstein-Wartenberg, Das Adelsaufhebungsgesetz von 1919, MÖSTA 1972, 306 ff.

AVA, Adel, Adelsakt Emil Homann von Herimberg, 1912-1919

Zdislava Röhsner

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