260 Jahre Papiergeld in Österreich – die Bankozettel

Archivale des Monats Juli 2022

Die Ursache für die Ausgabe von Papiergeld lag in erster Linie in den enormen Kosten des Siebenjährigen Krieges mit Preußen. Die Möglichkeiten, neue Schulden bei in- und ausländischen Banken oder den Ständen der Kronländer aufzunehmen, neigten sich dem Ende zu, die meisten Staatseinnahmen waren bereits verpfändet, und außerdem belasteten die Zinsen das Budget enorm. So galt die Erhöhung des Geldumlaufes durch Papiergeld, das sprichwörtliche Geld drucken, als eine Möglichkeit, zusätzliche Mittel, fast ohne Nebenkosten, zu generieren.

Das Bankozettel-Einführungspatent. Das gesamte Dokument können Sie unterhalb downloaden.

Um das Vertrauen der Bevölkerung in diese neue Währungsform zu stärken, sollten die Bankozettel vom Wiener Stadtbanko, einem von den Finanzzentralstellen ursprünglich unabhängigen Bankinstitut der Stadt Wien, herausgegeben werden. Im Patent vom 15. Juni 1762 wurde die rechtliche Basis geschaffen, mit 1. Juli 1762 Papiergeld im Nominale von 5, 10, 25, 50 und 100 Gulden im Gesamtumfang von zwölf Millionen Gulden auszugeben. Bankozettel konnten neben dem alltäglichen Zahlungsverkehr bei allen Kontributional-, Kameral- und Bankokassen zur Bezahlung von Abgaben und Steuern bis zur Hälfte der verlangten Summe verwendet werden, die zweite Hälfte musste in barer Münze erlegt werden. Ab Oktober 1762 musste zumindest ein Drittel der Abgaben aus Bankozetteln bestehen. Öffentliche Kassen waren also verpflichtet, Bankozettel als Zahlungsmittel anzunehmen, Private waren dies nicht. Wie im Patent angekündigt, sollten die Bankozettel nur befristet im Umlauf bleiben und so bald als möglich wieder eingezogen werden. Was auch geschah.

Handschreiben Maria Theresias vom 8. Juni 1762 betreffend die Auszahlung von Interessen der ärarischen Obligationen in Bankozetteln.

Der Erfolg der ersten Emission zog zwangsläufig weitere nach sich –  1771 wurden wiederum Bankozettel im Gesamtumfang von zwölf Millionen Gulden ausgegeben, 1785 im Umfang von zwanzig Millionen Gulden. Wurden bei neuen Auflagen von Bankozetteln die vorhergehenden aus dem Verkehr gezogen und vernichtet, um die Gesamtgeldmenge nicht zu sehr ansteigen zu lassen, kam man während der Napoleonischen Kriege dem nicht mehr nach. Im Gegenteil, durch weitere, unkontrollierte Auflagen 1796, 1800 und v.a. ab 1806 stieg bis 1810 der Gesamtumlauf der emittierten Bankozettel auf über eine Milliarde Gulden, der Weg in den Staatsbankrott war vorgezeichnet.

Der Kurs gegenüber dem Münzgeld verfiel rasant, der Wertverfall erreichte über 80 Prozent gegenüber dem Nominale. Angeheizt wurde der Geldbedarf aber weiterhin durch die enormen Staatsdefizite, die Kontributionsleistungen an Frankreich, u.a. auch dadurch, dass Frankreich in den besetzten Gebieten die Bankozettel für ungültig erklärte, was den Druck auf die Umwechslung in Konventionsmünze erhöhte, und Fälschungen in großem Stil. Die Bankozettel wurden im Finanzpatent vom 20. Februar 1811 auf ein Fünftel abgewertet und sollten nach und nach in sogenannte Einlösungsscheine umgetauscht werden. Die Ankündigung, deren Umlauf streng zu begrenzen, erwies sich als trügerisch oder eine bewusste Täuschung. Da die Einlösungsscheine über keine reale Deckung verfügten, verfiel ihr Wert genauso schnell wie der der Bankozettel, die sie ersetzen sollten.

Abschrift des Vertrages mit dem Hofbuchdrucker Johann Thomas Trattner über die Herstellung der Bankozettel

Als weiterer Lösungsversuch wurden Antizipationsscheine aufgelegt. Damit diese die gesetzlich begrenzte Geldumlaufmenge nicht erhöhten, galten sie offiziell nicht als Zahlungsmittel, sondern als Vorgriff auf zukünftige Grundsteuereinnahmen, also als Antizipation. Anfänglich mit 45 Millionen Gulden begrenzt, stieg bis 1815 die Ausgabe sogenannter „geheimer Antizipationsscheine" bis auf 470 Millionen Gulden. Erst nach Ende der Kriegshandlungen gelang es mit der Gründung einer weitgehend unabhängig agierenden Institution wie der Nationalbank 1816, Budget und Währung zu konsolidieren.

Heutzutage ist von den riesigen Mengen an Bankozetteln, Einlösungs- und Antizipationsscheinen fast nichts mehr erhalten – die ersten Ausgaben fehlen fast vollständig. Die Gründe dafür liegen neben der geringen materiellen Haltbarkeit der Papierstücke daran, dass die Bankozettel anfänglich unter behördlicher Aufsicht vernichtet wurden – es gab eigene Verbrennungsöfen dafür. Nach der Abwertung und dem weitestgehenden Umtausch wurde der verbliebene, nun gänzlich wertlose „Zettelkram“ nicht für erhaltenswert gehalten, weshalb diese Banknoten extrem selten sind.

Herbert Hutterer

Download: Bankozettel-Einführungspatent; Neuausteilung von Bankozetteln im Wert von zwölf Millionen Gulden (PDF, 715 KB)

Quellenlage:

  • Die entscheidenden Akten zur Einführung der Bankozettel in der Habsburgermonarchie sind im „Directorium in publicis et cameralibus“ entstanden, dem zeitweiligen Zusammenschluss der politischen und der Finanzverwaltung, also der Hofkanzlei und der Hofkammer (1749-1761).
  • Leider sind diese Akten vom Justizpalastbrand 1927 größtenteils zerstört oder stark in Mitleidenschaft gezogen worden, sodass kaum verwertbare Unterlagen erhalten blieben.
  • Die finanziellen und organisatorischen Transaktionen - die Ausgabe und Verteilung der Bankozettel, die Umwechslung in Obligationen sowie die Rücknahme und Wiederausgabe wurden in der Ministerialbankodeputation geregelt, die zur Kontrolle des Wiener Stadtbankos eingerichtet wurde.

Signaturen:

  • ÖStA/FHKA SUS Patente 139.17)
  • ÖStA/FHKA NHK Kaale, r.Nr. 78, Nr. 232 vom 28. Juli 1762)
  • ÖStA/AVA Inneres HK Allgemein 1.851)