Allgemein Friedensdelegation Saint-Germain 1919
Archivale des Monats Juli 2019
Das Schloss Saint-Germain-en-Laye in Paris war 1919 Schauplatz der Friedensvertragsverhandlungen mit der neu gegründeten Republik Deutschösterreich. Eine auf Einladung des Obersten Rates der Entente gebildete österreichische Friedensdelegation unter der Leitung von Staatskanzler Karl Renner traf am 14. Mai in Saint-Germain ein, musste jedoch bis 2. Juni warten, ehe die von den Siegermächten vorbereiteten Friedensbedingungen präsentiert wurden. Bei den folgenden Verhandlungen durfte die Delegation nur schriftliche Einwände vorbringen und hatte somit äußerst wenig Handlungsspielraum. Dennoch gelang es zumindest in einigen Punkten, wie etwa beim Staatsvermögen oder diversen Grenzfragen (Kärnten, Burgenland, Radkersburg), Verbesserungen zu erzielen. Am 2. September wurde schließlich der endgültige Vertragsentwurf an die österreichische Delegation übergeben. Das 381 Artikel umfassende Vertragswerk besiegelte unter anderem die Abtrennung zahlreicher Gebiete (Böhmen, Mähren, Schlesien, Teile von Niederösterreich, Galizien, Südtirol, Welschtirol, Kanaltal, Istrien, Bukowina, Dalmatien, Krain, Teile der Untersteiermark, Mießtal und Seeland) vom österreichischen Staatsgebiet, beinhaltete das Verbot des Anschlusses an Deutschland, der allgemeinen Wehrpflicht sowie der Verwendung des Namens „Deutschösterreich“ und verpflichtete Österreich zu Reparationszahlungen.
Nachdem Renner der Nationalversammlung in Wien den Entwurf vorgelegt hatte, sendete er am 6. September zwei Telegramme an Sektionschef Johann Andreas Eichhoff, der als Generalkommissär bei der Friedensdelegation in Paris fungierte. Das erste Telegramm hat die Frage nach dem exakten Unterzeichnungsdatum zum Inhalt, das zweite den Beschluss der Nationalversammlung und einen Protest der Länder.
Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgte am 10. September 1919 im „Steinzeitsaal“ des Schlosses Saint-Germain-en-Laye.
Dieter Lautner
Zitat: ÖSTA/ADR, Staatsamt für Äußeres, NPA Präsidium, Zl. 2513/1919 und 2514/1919