Allgemein Das Ende der Rechts-Souveränität Österreichs ab März 1938
Archivale des Monats März 2019
Bereits durch die "Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch das von der Reichsregierung beschlossene Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 bekannt gemacht wird", wurden dem Berliner Reichsjustizministerium (RJM) im Verein mit dem federführenden Reichsministerium des Inneren, weitreichende Kompetenzen in Österreich eingeräumt.
Artikel II - "Das derzeit in Österreich geltende Recht bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister." - wurde mit dem "Erlass zur Überleitung der Rechtspflege im Lande Österreich auf das Reich" am 23. April 1938 umgesetzt.
Die im Staatsarchiv aus dieser Zeit erhalten gebliebenen Unterlagen des Reichsjustizministeriums befanden sich bis Sommer 1946 in Berlin, wurden dann aus den Beständen des Ministeriums ausgeschieden, den österreichischen Behörden übergeben und zur Archivierung in das Allgemeine Verwaltungsarchiv überführt. 1987 wurde der nicht sonderlich umfangreiche Bestand vom Archiv der Republik übernommen, 2002 neu kartoniert und ein elektronisches Einzelstückverzeichnis erstellt. Bemerkenswert ist die nach deutscher Kanzleiordnung gebundene Aktenführung, die für österreichische Verhältnisse untypisch ist.
Die Serie sogenannter Generalakten gibt einen Einblick in die damalige Vorgangsweise. Die Aktenmaterialien beinhalten Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen diverser Dienststellen sowie allgemeine Schreiben der Justizbehörden. Hier gezeigt wird eine Auswahl unterschiedlicher Schriftstücke:
Susanne Fröhlich