Allgemein Geschichte der Archivierung der Verzichtserklärung Kaiser Karls I.
Archivale des Monats September 2018
Die Verzichtserklärung vom 11. November 1918 geht auf eine Idee des letzten k.k. Ministerpräsidenten Heinrich Lammasch zurück, um den Übergang von der Monarchie zur Republik zu regeln. Der Kaiser verzichtete mit seiner Unterschrift formell auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften, behielt aber de facto seine Kaiserwürde. Regierungsrat Josef Czech hatte den Entwurf des Dokumentes stenografiert.
Das im Allgemeinen Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv im Bestand "Ministerrats-Präsidium" verwahrte Exemplar beinhaltet jedoch nur Fotografien der Verzichtserklärung, die im Jahre 1924 zur Edition einer "Weltgeschichte" angefertigt worden waren. Zwei Jahre später wurde der Bestand "Ministerrats-Präsidium" in den Justizpalast verbracht, um dem "Staatsarchiv des Inneren und der Justiz" eingegliedert zu werden. Das am 15. Juli 1927 von Protestierenden gelegte Feuer zerstörte unter anderem auch den Originalakt zur Verzichtserklärung.
Ein Zeitungsartikel vom 22. November 1931 machte die Öffentlichkeit auf das Fehlen der originalen Verzichtserklärung aufmerksam, worauf Josef Czech anbot, den Akt unter der ursprünglichen Aktenzahl des Ministerrats-Präsidiums mit Hilfe des Stenogramms des Textes aus seinem persönlichen Besitz wiederherzustellen.
Diese lückenlose Dokumentation der Rekonstruktion des Aktes und damit der Entstehungsgeschichte der Verzichtserklärung geht auf eine Anfrage aus dem Jahr 1936 zurück.
Roman-Hans Gröger
Zitate:
ÖStA, AVAFHKA, Inneres, MR-Präs, Zl.: 11070 ex 1918
ÖStA, AVAFHKA, Registratur des Allgemeines Verwaltungsarchivs: Zl.: 2.249 ex 1936