Allgemein Waffenstillstand Villa Giusti
Archivale des Monats November 2018
Am Vormittag des 28. Oktober 1918 ersuchte der Generalstabschef der k.u.k. Armee GO. Artur Arz von Straußenburg Kaiser Karl, mit dem italienischen Oberkommando über einen sofortigen Waffenstillstand verhandeln zu dürfen. Nach der kaiserlichen Genehmigung trat die unter der Führung von GdI Viktor Weber von Webenau schon 3 Wochen zuvor gebildete Waffenstillstandskommission wieder in Trient zusammen. Inzwischen hatte die durch alliierte Truppen verstärkte italienische Armee am 24. Oktober mit einer Großoffensive begonnen und nach mehreren Tagen vergeblicher Angriffe die Front durchbrochen. Auf österreichisch-ungarischer Seite verweigerten unterdessen die Reserven den Befehl zum Gegenangriff, ungarische Truppen strebten, aus der Front gezogen, zur Verteidigung der engeren Heimat dem Balkan zu und im Hinterland formierten sich bereits die Nachfolgestaaten. Die Donaumonarchie stand vor dem gänzlichen militärischen und politischen Zusammenbruch.
Zunächst gelang es den Mitgliedern der Kommission nicht, mit der italienischen Armeeführung in Verbindung zu treten. Schließlich erklärten sich die Italiener bereit, die gewünschten Gespräche aufzunehmen, die laufenden Operationen aber nicht zu unterbrechen. Das k.u.k. Armeeoberkommando musste dies wohl oder übel akzeptieren. An diesem Tag, es war der 30. Oktober, erreichten die Italiener Vittorio. Die österreichisch-ungarische Kommission durfte schließlich am 31. die italienischen Linien überschreiten, sie wurde sodann im Gästehaus des italienischen Oberkommandos, der Villa des Grafen Giusti del Giardino bei Padua untergebracht. Es war dies zugleich der Tag, an dem Ungarn die Realunion mit Österreich aufkündigte.
Die alliierte Delegation sollte allerdings erst am 1. November eintreffen. In der Nacht zum 2. November wurden die Forderungen des Alliierten Obersten Kriegsrates aus Versailles übergeben, die für alle österreichischen Fronten gelten sollten: Diese umfassten die unverzügliche Einstellung der Feindseligkeiten, den Rückzug aller Truppen von der Front, die komplette Demobilisierung, die Abrüstung der Armee nach dem Krieg auf 20 Divisionen, die Räumung aller besetzter Territorien und des Gebietes südlich des Brenners, Besatzungsrechte für die Alliierten und Bewegungsfreiheit innerhalb Österreich-Ungarns. Das waren keine Waffenstillstandsbedingungen, dies entsprach schon eher einer Kapitulation.
Während auf österreichischer Seite um eine Antwort gerungen wurde – die geforderte Bewegungsfreiheit innerhalb Österreich-Ungarns bedeutete die Bildung einer neuen Front im Süden des verbündeten Deutschen Reiches – verlangten die Alliierten die Annahme der Bedingungen bis 3. November 0 Uhr. Eine halbe Stunde vor Mitternacht wurde General Weber auf Weisung Kaiser Karls schließlich ermächtigt, die Bedingungen anzunehmen. Jene über das freie Durchmarschrecht jedoch unter Protest. Der Vertrag war noch nicht unterschrieben, als GO. Arz am 3. November um 1:20 Uhr an alle Armeekommanden telegraphieren ließ: "Waffenstillstandsbedingungen der Entente wurden angenommen. Alle Feindseligkeiten zu Lande, zur See und in der Luft sind unverzüglich einzustellen."
Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte am 3. November um 15 Uhr. Der italienische Delegationsleiter General Pietro Badoglio wies darauf hin, dass der Waffenstillstand erst in 24 Stunden in Kraft trete. Eine Vertragsklausel, die Weber tags zuvor bereits dem AOK gemeldet hatte. Zweifellos wollte die italienische Armee noch möglichst weite Geländeteile "erobern" und dabei viele Gefangene machen. Die Kombination aus vier Wochen ungenutzt verstrichener Zeit, eines unbedachten und voreiligen Befehls des AOK verbunden mit dem trockenen Kalkül der Italiener führte zur Gefangennahme von rund 380 000 k.u.k. Soldaten. Rund 30 000 davon sollten die Gefangenschaft nicht überleben.
Gerhard Artl
Signatur: AT-OeStA, KA, AOK OpGeh Nr. 2091 Villa Giusti