Verbesserte Nutzungsbedingungen für die Erforschung der Judicialia des Reichshofrats – Digitales Wolfsches Repertorium jetzt online
Das sogenannte Wolfsche Repertorium bildet gemeinsam mit dem Archivinformationssystem das zentrale Findmittel für die Judicialia (Gerichtsakten) des Reichshofrats und ist nun als im Volltext durchsuchbare Datei auf unserer Website benützbar.
Der am Wiener Hof beheimatete kaiserliche Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht das zweite Höchstgericht im Heiligen Römischen Reich. Hervorgegangen aus den Hofräten Kaiser Karls V. und Ferdinands I. war der Reichshofrat einerseits für die erstinstanzliche Rechtsprechung in Sachen des Land- und Religionsfriedensbruchs, Rechtsverweigerung oder -verzögerung sowie Verfahren gegen reichsunmittelbare Parteien und andererseits als Appellationsinstanz gegen Urteile vorinstanzlicher Gerichte zuständig. Zusätzlich fungierte der Reichshofrat auch als Verwaltungsinstitution und Beratungsgremium des Kaisers.
Das Schriftgut des Reichshofrats verblieb nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 in Wien und ist heute geschlossen in der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv zugänglich. Den Großteil dieses Bestands machen die aus rund 70.000 Prozessen bestehenden Judicialia (Gerichtsakten) aus, die sich über elf Serien erstrecken. Während einige Judizialserien bereits im Archivinformationssystem erschlossen sind, benötigt man für die Recherche in den übrigen Serien den vom Registrator der Reichshofkanzlei Nikolaus Wolf erstellten Findbehelf AB I/1 („Wolfsches Repertorium“). Dieses alphabetisch nach Antragstellern gegliederte Repertorium steht nun als Excel-Datei auf unserer Website zur Verfügung und ermöglicht somit eine rasche und effiziente Recherche in diesem Findmittel. Detaillierte Informationen zur Verwendung und Aktenbestellung mithilfe des Wolfschen Repertoriums finden Sie im zugehörigen Leitfaden.
Direkter Download des Wolfschen Repertorium inklusive Leitfaden (XLS, 5 MB)