Wer ist zuständig für die Behandlung von Schriftgut nach dem Denkmalschutzgesetz?

Ein gemeinsamer Leitfaden von BDA und ÖStA klärt auf

Eine unter BDA-Präsidenten Christoph Bazil und ÖStA-Generaldirektor Helmut Wohnout eingerichtete Arbeitsgruppe erstellte den nunmehr vorliegenden Leitfaden.

Wann ist das Österreichische Staatsarchiv (ÖStA) für Schriftgut gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz (DMSG) zuständig, wann das Bundesdenkmalamt (BDA)? Diese Frage beantwortet ein neuer, von beiden Institutionen erstellter serviceorientierter Leitfaden, der Antragstellerinnen und Antragstellern bei Ausfuhrangelegenheiten oder Unterschutzstellungen mehr Orientierung bieten soll. Eine unter der Leitung von Christoph Bazil, Präsident des BDA, und Helmut Wohnout, Generaldirektor des ÖStA, eingerichtete Arbeitsgruppe erstellte den nunmehr vorliegenden Leitfaden, der rasch und übersichtlich die Zuständigkeiten aufgrund der angeführten Definitionen und Zuordnungen klärt.

Der neue Leitfaden zur Zuständigkeit steht auf der ÖStA-Homepage zum Download bereit.

Der Leitfaden ist rechtlich nicht verbindlich, sondern gibt das gemeinsame Verständnis der wesentlichen Grundlagen für die Auslegung der Zuständigkeitsnorm wieder.