Wertvoller Zuwachs: Übergabe der Protokolle und Indices des Konsularobergerichts Konstantinopel an das ÖStA
Das österreichisch-ungarische Konsularobergericht in Konstantinopel wurde 1891 per Gesetz als höchstes Appellationsgericht für konsularische Rechtsprechung etabliert und begann 1898 seine Tätigkeit im heutigen Istanbul. Die Konsulargerichtsbarkeit gewährte Ausländern eine nahezu vollständige Immunität vor der Gerichtsbarkeit jener Länder, in denen ihre Heimatländer die eigentliche höchste Rechtsprechung ausübten. Besonders im Osmanischen Reich spielte dies eine große Rolle, besaßen die europäischen Mächte doch durch die "Kapitulationen" genannten Verträge umfangreiche Sonderrechte für ihre Staatsangehörigen. Die Zahl der beispielsweise in der Levante lebenden Untertanen des österreichisch-ungarischen Kaisers, viele unter ihnen jüdischer Konfession, war beträchtlich und ging in die Tausende.
Im Zuge der derzeit laufenden Ordnungs- und Erschließungsarbeiten an den Beständen der österreichisch-ungarischen Vertretungsbehörden in Konstantinopel im Haus-, Hof- und Staatsarchiv zeigte sich, dass die für die Verzeichnung wichtigen Kanzleibehelfe des Konsularobergerichts in den Wirren der unmittelbaren Nachkriegszeit nach 1918 in das Ungarische Nationalarchiv gelangt waren und sich bis jetzt dort befanden. In Gesprächen mit seinem ungarischen Amtskollegen Csaba Szabó hatte ÖStA-Generaldirektor Helmut Wohnout vereinbart, dass diese Archivalien gemäß dem Badener Archivabkommen von 1926 im Österreichischen Staatsarchiv verwahrt werden sollen. Damit runden sie den Bestand der sich in Wien befindlichen Archive der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft und des österreichisch-ungarischen Konsulats in Konstantinopel ab. Gemeinsam mit dem Referenten für Gesandtschafts- und Konsulatsarchive im HHStA, Andreas Titton, konnte Generaldirektor Helmut Wohnout nunmehr die 28 Bände (Register und Protokolle) aus dem Zeitraum 1898 bis 1917 in Budapest entgegennehmen.
Sobald die Verzeichnung erfolgt ist, stehen die übernommenen Bestände der Forschung zur Verfügung.